Kurzgutachten
Das Kurzgutachten ist grundsätzlich dem Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt gleichzusetzen. Warum Sie sich dennoch für ein Kurzgutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen entscheiden sollten, wollen wir hier kurz klären.
Ein Kostenvoranschlag kann zu großen Schwankungen bei den angesetzten Kosten/Preisen führen, da jede Werkstatt andere Stundenlöhne/Leistungen/Ersatzteile ansetzt. Wiederum sind Vertragswerkstätten nicht selten an feste Preise gebunden, wohingegen freie Werkstätten auch kostengünstigere Ersatzteile heranziehen können. Daher sind die Kostenschwankungen massiv und kann sich zum Nachteil des Geschädigten auswirken. Auch ist zu bedenken, dass die Kostenvoranschläge meist „schnell“ und bereits nach kurzer Sichtkontrolle erstellt werden, sodass Schäden übersehen und erst später, wenn bereits mit dem gegnerischem KFZ-Haftpflichtversicherer abgerechnet wurde, aufgedeckt werden.
Aus diesem Grund sollte bei Klein- oder Bagatellschäden – auch entgegen dem Anraten des gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherers – ein Kurzgutachten durch einen Sachverständigen erstellt werden. Dadurch kann eine Schadensfeststellung und Dokumentation ausreichend sichergestellt werden.